19 % USt-Zuschlag auf Mitgliedsbeiträge
Seit 1. Juli 2024
Anmerkungen
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TI = Toastmasters International, USt = Umsatzsteuer, VAT = Value Added Tax
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TI = Toastmasters International, USt = Umsatzsteuer, VAT = Value Added Tax
Disclaimer:
Die folgenden Informationen stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des
Steuerberatungsgesetz (StBerG) dar. Sie sind lediglich eine Zusammenfassung des
aktuellen Verständnisses des Komitees nach sorgfältiger Diskussion mit Fachleuten
über die praktischen Auswirkungen der Erhebung von Umsatzsteuer durch TI.
Wir empfehlen unbedingt, die individuellen steuerlichen Auswirkungen und Aussagen
mit dem eigenen Steuerberater zu verifizieren.
Überblick
Die Fakten:
Seit 1. Juli 2024 erhebt TI Deutsche Umsatzsteuer auf alle online verkauften Leistungen, sofern das Mitglied in Deutschland wohnt.
Auswirkung:
Dies gilt insbesondere auch, aber nicht nur, für die Zahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen. (Egal ob Neumitglied oder Verlängerung).
Das heißt für 6 Monate Mitgliedschaft werden ab sofort 60 US$ + 11,40 US$ (19 % USt) = 71,40 US$ fällig.
Für die meisten (deutschen) Klubs bedeutet dies, dass sie die Mitgliedschaftsgebühr erhöhen müssen.
Ergänzung:
Der USt-Zuschlag wird bei allen Mitgliedern wohnhaft in Deutschland erho ben, unabhängig vom Sitz des Klubs oder der Nationalität des Mitgliedes. Für Mitglieder, die in Ihrem Mitgliederprofil bei TI keine Deutsche Adresse hinterlegt haben, wird (vorerst) keine Umsatzsteuer erhoben.
Eine Erweiterung der USt-Veranlagung auf weitere EU-Mitgliedstaaten ist derzeit in Klärung.
Auswirkungen
Auswirkungen auf Klubs:
Für die meisten öffentlichen Klubs ergibt sich keine Änderung in der steuerlichen Erklärungspflicht zur bisherigen Praxis.
Dies gilt unabhängig von deren Organisationsform.
Dies folgt aus folgenden Tatsachen:
- TI muss Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.
- TI berechnet diese Umsatzsteuer an die Mitglieder weiter.
- Nur die Zahlungsabwicklung läuft über die Klubs, ansonsten spielt der Klub keine Rolle in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Das heißt aber auch, die Organisationsform (Freier Club, Verein, o.a.) und der Status der Gemeinnützigkeit haben keinen Einfluss darauf, ob die Mitglieder mit der Umsatzsteuer belastet werden.
Auswirkungen auf die Schatzmeistertätigkeit
WICHTIG:
- Keinerlei Belege an Mitglieder ausstellen, in denen die von TI
erhobene USt bzw. VAT ausgewiesen wird!
Eine Deklaration der USt birgt das Risiko, dass dadurch der Club und damit auch die Vorstände, bezüglich USt Zahlungen auch
rückwirkend in den Fokus des Finanzamts geraten. (§14 UStG) - Dies gilt für jegliche Belege, also auch für Mitgliedsformulare. Auch hier sollte kein Hinweis auf USt/VAT ergänzt bzw. diese anteilig aufgeschlüsselt werden.
- Eine einfache Zahlungsbestätigung über den gezahlten Klubbeitrag kann wie bisher ausgestellt werden.
- Eine Erhöhung der Klubbeiträge muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
- Ggf. Aktivierung der Selbstzahlungsfunktionalität bei unternehmerischen Einzelmitgliedern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind (siehe dort) und separate Einforderung des lokalen Anteils der Mitgliedsgebühr für den Klub.
Unternehmerisch tätige (Einzel-) Mitglieder [Kredikartenzahlung] (1/2)
(gilt auch für Firmenclubs, die mit Kreditkarte zahlen)
Klub Mitglieder, die unternehmerisch tätig sind (z.B. Freiberufler, Selbst ständige), die die Mitgliedschaft unternehmerisch nutzen, und vorsteuer abzugsberechtigt sind, die per Kreditkarte zahlen und bei denen die 19% MWSt direkt bei der Zahlung von TI abgebucht wird, können diese für diese Zahlungsperiode ggf. beim Finanzamt geltend machen, wenn sie:
- den fälligen Mitgliedsbeitrag per Selbstzahlungsfunktionalität an Toastmasters International mit ihrer offiziellen Rechnungsadresse gezahlt haben,
- danach per E-Mail eine ordentliche Rechnung nach §14 USt Gesetzes wie folgt anfordern:
Betreff: ‘GERMAN VAT Invoice needed’
an: [email protected]
Dabei sollte die E-Mail den automatisch generierten Zahlungsbeleg per Anhang und die notwendigen Informationen, wie Rechnungsadresse, sowie ggf. den Firmennamen enthalten.
Unternehmerisch tätige (Einzel-) Mitglieder [Kredikartenzahlung] (2/2)
(gilt auch für Firmenclubs, die mit Kreditkarte zahlen)
Entscheidende Vorbedingungen:
- Der Schatzmeister muss vorab die Selbstzahlungsfunktionalität für das unternehmerische Mitglied in Club Central aktivieren.
- Der lokale Beitragsanteil für den Klub, muss dann separat erhoben bzw. gezahlt werden.
Ergänzende Infos zur Rechnungsform:
Toastmasters International verwendet für die Abwicklung der Umsatz steuer das IOSS Verfahren (Import-One-Stop-Shop).
In diesem Fall wäre eine sogenannte RC-Rechnung (Reverse Charge) die korrekte Rechnungsform. Diese ist derzeit bei der automatisierten Kreditkartenbuchung bei TI nicht möglich.
Eine ‚ordentliche Rechnung‘ nach §14 UStG sollte aber erfahrungs gemäß aus ‚Vertrauensschutzgründen‘ auch akzeptiert werden.
Für eine zukünftige Abwicklung per RC ist eine USt-ID notwendig.
Wie bereits im Disclaimer unter Anmerkungen deutlich vermerkt, sind dieseAusführungen nur Hinweise, die unbedingt mit dem eigenen Steuerberater vor Umsetzung vorab besprochen werden müssen.
Firmen Clubs [Wire Transfer Zahlung] (1/3)
Firmen Clubs, die die Mitgliedsgebühren für die Mitglieder übernehmen, können wie bisher die Wire Transfer Zahlungsmöglichkeit verwenden. Dazu benötigen diese aber vorab eine Reverse Charge Rechnung. Toastmasters International hat eingewilligt diese auf Anfrage für die Firmenclubs kurzfristig und zeitnah bereitzustellen.
Dazu wurde folgendes Vorgehen vereinbart:
Der Klub bittet zunächst per Email TI um die Ausstellung einer RC Rechnung für die nächste Zahlungsperiode (s. nächste Seite)
Der Klub sorgt nach Erhalt der RC Rechnung wie bisher für eine Überweisung (Wire Transfer) des fälligen US$ Betrages an TI.
Dabei bitte wie bisher unbedingt die fälligen Bankgebühren berück sichtigen, damit der fällige Betrag vollständig bei TI gutgeschrieben wird.
WICHTIG: Durch Reverse Charge (RC) geht die Pflicht zur Zahlung einer ggf. fälligen USt auf die Firma über und liegt nicht mehr bei TI.
Firmen Clubs [Wire Transfer Zahlung] (2/3)
Aufbau der E-Mail an TI:
Betreff: ‚GERMAN Corporate Club – RC invoice needed‘
to: [email protected]
In dieser E-Mail müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Firmenname incl. Organisationsform, Firmenadresse
- Deutsche USt-ID Nummer
- ggf. separate Rechnungsadresse
- Clubname, Clubnummer
- Zahlungsperiode/-zeitraum der Mitgliedergebühren
- Namensliste und Mitgliedsnummern der
(Neuen und erneuernden) Mitglieder
Firmen Clubs [Wire Transfer Zahlung] (3/3)
Wichtige Anmerkungen:
- Alternativ zur Zahlungsmöglichkeit per WireTransfer besteht auch für Firmenklubs die Zahlungsmöglichkeit mittels Kreditkarte in Club Central. Allerdings mit den damit schon bisher verbundenen Nachteilen / Ein schränkungen.
- Die RC Reverse Charge Rechnung, ist das korrekte Rechnungsformat. Damit kann der fällige Mitgliedsbeitrag an TI rechtzeitig überwiesen werden.
Allerdings geht damit die Verantwortung für eine ggf. fällige Entrichtung der USt auf die Firma über. Es sollte also unbedingt mit den firmenintern verantwortlichen Abteilungen / Steuerberatern geklärt werden, ob bei der weiteren steuerlichen Abwicklung im Nachgang USt für die Mitgliedsbeiträge fällig wird.
Dies ist nach wie vor steuerrechtlich nicht abschließend geklärt. Das von TI in Auftrag gegebene Gutachten bezieht sich zudem nur auf private Mitglieder. Bei Firmenclubs ergeben sich hier ggf. zusätzliche Fragen.
Hintergrund
TI hatte bereits letztes Jahr kurzfristig am 15. September 2023 angekündigt, dass ab dem 1. Oktober 2023 auf Mitgliedsbeiträge USt anfallen würde, dies würde auf Grundlage einer geänderten EU-Rechtsprechung erfolgen. Letztlich wurde diese Anpassung jedoch nicht implementiert. Stattdessen wurde zwischenzeitlich die USt von TI übernommen.
Mit der ersten Ankündigung wurde von mehreren Seiten Zweifel angemeldet, ob die Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge gesetzlich wirklich begründet ist, oder ob ggf. ein Ausnahmestatus erwirkt werden könnte. Deshalb wurde eine Deutsche Steuerberatung beauftragt, TI zu beraten.
Außerdem hat der Distrikt schon letztes Jahr ein ‚VAT Committee‘ eingesetzt, das sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst hat und sowohl mit der von TI beauftragten Beratung als auch TI HQ in Kontakt und Diskussion stand.
Die Umsatzsteuerpflicht konnte bisher nicht abschließend einvernehmlich geklärt werden.
Am 26. Juni hat nun Toastmasters International überraschend eine Mail an alle (letztjährigen) Klub Präsidenten und (letztjährigen) Distriktbeauftragten gesendet, in der kommuniziert wurde, dass ab dem 27. Juni in Deutschland Umsatzsteuer erhoben würde.
Seit dem 1. Juli ist der Zuschlag in den TI-Systemen operativ geschaltet.
Der Distrikt hat daraufhin am 7. Juli ein ‘GERMAN VAT Best Practices Committee‘ eingerichtet, das die konkreten Auswirkungen der Implementierung auf Klubs und Mitglieder analysieren soll, um daraus praktikable mpfehlungen zu erarbeiten und kommunizieren.
Weitere Informationen
Bei Fragen wendet Euch bitte an:
[email protected]
Offizielle TI HQ Informationen:
https://www.toastmasters.org/Footer/FAQ/Global%20Compliance
Die aktuellste Version dieses Dokuments lässt sich hier herunterladen:

https://bit.ly/D95-VATINFO-ENG-2024
Version: 2024-09-17 V05